Fachbereiche
Medizin- /Arzt- /Krankenhausrecht
Dem medizinischen Fortschritt und der europäischen Liberalisierung der Gesundheitsmärkte stehen begrenzte Budgets und staatliche Kostenkontrolle gegenüber.
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Diese Rahmenbedingungen verlangen von den Beteiligten Flexibilität und Konzentration auf die eigenen Stärken. Wir unterstützen zielorientiert wirtschaftliche Entscheidungen durch qualifizierte und effiziente juristische Begleitung – zu angemessenen Beratungskosten.
Wir beraten Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei der Organisation und Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen und der Durchsetzung und Abwehr von berufsspezifischen Ansprüchen.
Unsere Beratungsleistungen im Medizin-, Arzt- und Krankenhausrecht umfassen u. a.:
- Verträge für ärztliche Kooperationen, insbes. Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Privatkliniken, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) etc.
- Praxisauseinandersetzungen
- Praxiskaufverträge; Mietverträge für Arztpraxen und Kliniken
- Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerberecht, Außendarstellung, Internet
- Ärztliches Weiterbildungsrecht, Zusatzqualifikationen
- Zulassungsverfahren, Medizinische Versorgungszentren, Sonderbedarfszulassungen
- Strukturverträge, integrierte Versorgung
- Plausibilitätsverfahren, Disziplinar- / Strafverfahren
- Konzessionierung von Krankenhäusern; Aufnahme in den Krankenhausplan
- Budgetverhandlungen für Krankenhäuser; Wahlleistungs- Vergütungsvereinbarungen
Ansprechpartner:
Handels- und Gesellschaftsrecht/ Gewerbliches Mietrecht
Wir beraten natürliche Personen und Unternehmen bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
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Hierzu gehören die Gründung, der Betrieb und die Auseinandersetzung von Gesellschaften und Handelsunternehmen, die Beratung bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen und der Veräußerung von Unternehmen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei dem Abschluss und der Beendigung von Geschäftsführungs-, Dienstleistungs-, Liefer- und sonstigen Verträgen. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch prozessual.
Im Bereich des gewerblichen Mietrechts gestalten wir Miet- und Pachtverträge, entwerfen und prüfen mietrechtliche Klauseln und vertreten unsere Mandanten in mietrechtlichen Auseinandersetzungen auch gerichtlich.
Ansprechpartner:
Immobilienrecht/ Bau- und Architektenrecht
Wir beraten natürliche Personen und Unternehmen bei dem Erwerb und der Veräußerung von Einzelobjekten und Portfolios.
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Im privaten Bau- und Architektenrecht entwerfen und verhandeln wir Bau- und Planerverträge und übernehmen die juristische (Bau-)Begleitung bei der Realisierung von Immobilienprojekten. Wir beraten bei Vergabeverfahren, VOB-Themen und auf dem Gebiet der HOAI.
Im Streitfall vertreten wir die Baubeteiligten in der außergerichtlichen Auseinandersetzung und in Gerichtsverfahren.
Im öffentlichen Baurecht beraten wir auf dem Gebiet des Bauplanungs- und Entwicklungsrecht.
Ansprechpartner:
- Johannes Dombrowski – Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
dombrowski@domweg.de
Tel: +49 30 886 2687 0